Lebensversicherung Garantiezins
Kapitallebensversicherung: Der Garantiezins ist Ihnen sicher
Der Garantiezins Ihrer Kapitallebensversicherung (auch: Höchstrechnungszins) ist der Zinssatz,
mit dem der Versicherer den Sparanteil Ihrer Beiträge verzinsen muss, um die mindestens zugesagten
Versicherungsleistungen zu erreichen. Dieser Höchstrechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium
festgelegt. Für Kapitallebensversicherungen gilt zurzeit ein Höchstrechnungszins von 2,25 Prozent (Stand 2008).
Der Garantiezins orientiert sich an der Garantiezins festverzinslicher Wertpapiere, er wird in Abständen an die
Marktentwicklung angepasst. Die Lebensversicherer müssen vorsichtig kalkulieren: Laut Gesetz darf der
Höchstrechnungszins nicht höher sein als 60 Prozent der Verzinsung, die deutsche Staatsanleihen im
Durchschnitt der letzten zehn Jahre erbracht haben.
Per 1.1.2007 wurde der Garantiezins von zuvor 2,75% auf 2,25% gesenkt.
Der Höchstrechnungszins oder auch der gesetzliche Garantiezins der
Lebensversicherer beträgt seit dem Jahr 2007: 2,25 %. Dieser Zinssatz muss
garantiert werden und errechnet sich aus den Sparanteilen. I.d.R.
erwirtschaften die Versicherer aber höhere Gewinne als den gesetzlich
vorgeschriebenen Satz. Von Gesellschaft zu Gesellschaft ist dies jedoch
recht unterschiedlich. Derzeit ist ein Zinssatz von 4,5 - 5% als gut zu
bezeichnen. Der Zinssatz (Garantiezins und Überschüsse) spielt eine
wesentliche Rolle bei der Gesellschaftswahl, wird aber nicht als
einziges und alleiniges Argument für den Abschluss einer
Lebensversicherung angesehen.
Zusätzlich zum Garantiezins bekommen Sie oft Überschüsse
Der Garantiezins bei Vertragsabschluss gilt während der gesamten Laufzeit. Oft erwirtschaftet der Lebensversicherer
für Ihr Sparkapital auch höhere Garantiezinsn von 4 Prozent und mehr: Zum festen Garantiezins kommt die variable
Überschussbeteiligung, wenn der Versicherer mit Ihrem Geld erfolgreicher wirtschaftet als zunächst vorsichtig kalkuliert.
Der Garantiezins gilt für klassische Lebens- und Rentenversicherungen. Fondsgebundene Policen unterliegen nicht
dem Höchstrechnungszins. Mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung nehmen Sie stärker an den
Wachstumschancen der Wertpapiermärkte teil als mit einer klassisch sicherheitsorientierten Police, aber auch Verluste sind möglich.
VDABBAKW_2543 03.09.2010-07:39:49