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Lebensversicherung Besteuerung

Sparen Sie nach wie vor Steuern mit der Kapitallebensversicherung
Der Ertrag Ihrer Lebensversicherung ist zum Teil steuerbegünstigt. Sofern die Ablaufleistung nach dem 60. Lebensjahr gezahlt wird und der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang läuft, brauchen sie nur die Hälfte des Ertragsanteils versteuern. Der Ertragsanteil ist der Teil der Ablaufleistung, der die Summe Ihrer Sparbeiträge übersteigt. Die Steuerbefreiung von 50 Prozent des Ertragsanteils gilt auch für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, sofern Sie sich für die Auszahlung in einer Summe entscheiden. Die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung wird gar nicht besteuert.

Ein Rechenbeispiel zur Besteuerung der Lebensversicherung
Angenommen Sie zahlen 12 Jahre in Ihre Lebensversicherung ein, bei Fälligkeit sind Sie 68 Jahre alt und im Ruhestand. Insgesamt haben Sie Sparbeiträge von 12.000 Euro aufgebracht, der Versicherer zahlt eine Ablaufleistung von 16.000 Euro. Ihre Lebensversicherung bringt also einen Ertrag von 4.000 Euro. Nur 50 Prozent dieses Ertragsanteils müssen Sie mit versteuern, steuerpflichtig sind also 2.000 Euro. Bei einem persönlichen Einkommensteuersatz von beispielsweise 14 Prozent (2009) einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fallen nur ca. 280 Euro Einkommenssteuer an.

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Zum 01.07.1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft.
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