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Handwerkerversicherung

Die Handwerkerversicherung ist eine Sonderform der gesetzlichen Rentenversicherung für selbstständige Gewerbetreibende im Handwerk. Vorraussetzung für die Mitgliedschaft in dieser Pflichtversicherung ist der Eintrag in die Handwerksrolle, der mit einem entsprechenden Titel (Meister) verbunden ist.

Mit dem Datum der Eröffnung des selbstständigen Geschäftes beginnt die Handwerkerversicherung, bei der alters- und geschlechtsunabhängige Regelbeiträge entrichtet werden. Für diese Regelbeiträge, die nach den durchschnittlichen Jahreseinkommen aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden, gibt es verschiedene Formen von Vergünstigungen.

Die Handwerkerversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz an, der neben Hilfe bei Erkrankungen und Schutz vor Erwerbsminderung auch die wirtschaftliche Absicherung im Alter und der Hinterbliebenen umfasst.

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Seit wann sind sie selbständig (tt.mm.jjjj):
Eintragung in der Handwerksrolle: Ja Nein
Wieviele Jahre wurden Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt:
gewünschte Rentenhöhe:
gewünschtes Renteneintrittsalter:
 
Zum 01.07.1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft.
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